I. Vertragsabschluss
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle Vereinbarungen der Firma Nuxur GmbH & Co KG – im Folgenden auch kurz „Verkäufer“ genannt, abweichende Geschäfts- oder Lieferbedingungen des Kunden – im Folgenden auch kurz „Käufer“ genannt – gelten nur mit der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung des Verkäufers. Angaben in Katalogen und Prospekten etc. sind unverbindlich und werden nur Vertragsinhalt, soweit in einer Auftragsbestätigung ausdrücklich Bezug auf sie genommen wird.
II. Preise und Kosten
Alle Preisangaben verstehen sich in Euro und exkl. Umsatzsteuer. Sämtliche Transport- und Verpackungskosten, Fracht- und Versicherungsspesen, Zölle, Gebühren und Abgaben sind nicht im Preis enthalten und vom Käufer zu tragen.
III. Zahlungsbedingungen
1. Rechnungen sind ab Rechnungsstellung und Warenversand zahlbar innerhalb von 10 Tagen mit 2 % Skonto oder danach innerhalb von 30 Tagen netto.
2. Bei Zahlungsverzug des Käufers werden Verzugszinsen gemäß § 456 UGB (9,2 % über dem Basiszinssatz) ebenso fällig wie pauschalierte Betreibungskosten in Höhe von EUR 40,00 (§ 458 UGB).
3. Die Annahme von Wechseln oder Schecks erfolgt nur nach schriftlicher Vereinbarung, jedenfalls nur zahlungshalber und schließt einen Skontoabzug aus. Alle dabei entstehenden Kosten und Gebühren gehen ausschließlich zu Lasten des Käufers.
4. Die Aufrechnung mit vom Verkäufer bestrittenen und nicht rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen des Käufers ist ausgeschlossen, ebenso die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ohne rechtskräftigen Titel oder aufgrund von Ansprüchen aus anderen Rechtsgeschäften.
IV. Lieferung und Versand
1. Sollte nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden sein, sind vereinbarte Lieferfristen. Ein (Teil)Rücktritt vom Vertrag durch den Käufer wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer angemessenen Nachfrist von zumindest 4 Wochen mittels eingeschrieben Briefes möglich.
2. Ersatzansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter oder nicht ausgeführter Lieferungen auch nach Ablauf der Nachfrist ausgeschlossen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, wobei der Verschuldensgrad vom Käufer nachzuweisen ist.
3. Bei Unmöglichkeit der Lieferung etwa infolge von Lieferschwierigkeiten und/oder Preiserhöhungen beim Vorlieferanten bzw. Produzenten ist der Verkäufer berechtigt, ohne jede Ersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten.
4. Zum vereinbarten Liefertermin nicht abgenommene Ware wird für die Dauer von maximal 6 Wochen auf Gefahr und Kosten des Käufers gelagert. Gleichzeitig ist der Verkäufer berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurücktreten und die Ware anderweitig zu verwerten, wobei der Käufer dem Verkäufer den entstehenden Schaden und Aufwand zu ersetzen hat, zumindest aber 20 % des Rechnungsbetrages.
5. Die Auslieferung der Ware erfolgt mangels anders lautender schriftlicher Vereinbarung ab den Geschäftsräumen des Verkäufers. Für den Fall des Versandes erfolgt dieser auf Kosten und Risiko des Käufers. Mit Übergabe an den Spediteur oder eine sonstige Versandperson geht die Gefahr auf den Käufer über.
V. Eigentumsvorbehalt
Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum des Verkäufers, der unbeschadet des Rechtes auf Rücktritt vom Vertrag berechtigt ist, die Ware unter Aufrechterhaltung des Kaufvertrages zurückzufordern bzw. einzuziehen und freihändig unter Anrechnung auf die offenen Forderungen an Dritte zu veräußern, wobei sich die offene Forderung hiedurch um höchstens 70 % reduziert (Konventionalstrafe).
VI. Gewährleistung und Schadenersatz
1. Mängel sind bei sonstigem Verlust von Ansprüchen des Käufers unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 4 Werktagen nach Empfang der Lieferung, versteckte Mängel binnen 3 Werktagen ab Entdeckung schriftlich zu rügen. Die Rüge ist zu begründen und ist beschädigte oder vertragswidrige Ware zweitgleich auf Kosten des Käufers an den Verkäufer zu retournieren. Spätestens nach einem Jahr sind Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüche gänzlich ausgeschlossen.
2. Aus geringfügigen, dem Käufer objektiv zumutbaren Abweichungen der Ware von Zeichnungen und Katalogen kann der Käufer keine Ansprüche ableiten.
3. Bei begründeten Mängeln sind Gewährleistungsansprüche auf Verbesserung, Neulieferung oder Nachtrag des Fehlenden beschränkt. Wandlungs- und Preisminderungsansprüche sind ausgeschlossen.
VII. Allgemeines
1. Als Erfüllungsort wird der, im Firmenbuch eingetragene Sitz des Verkäufers vereinbart.
2. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss internationaler Verweisungsnormen und des UN-Kaufrechts als vereinbart.
3. Als Gerichtsstand wird die ausschließlich Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichts der Landeshauptstadt Salzburg vereinbart.
4. Die mit den Geschäftsbeziehungen des Verkäufers zusammenhängenden Daten (insbesondere Name, Adresse, Telefon- und Telefaxnummern, E-Mail-Adressen, Bestell-, Liefer- und Rechnungsanschriften, Bestelldatum, bestellte bzw. gelieferte Produkte, Stückanzahl, Preis, Liefertermine, Zahlungs- und Mahndaten etc.) werden in der EDV des Verkäufers gespeichert und weiterverarbeitet. Der Käufer erklärt dazu sein Einverständnis.